Behandlung nach ISPM No 15 Standard
= für Vorschrift für Verpackungsholz, das für
den Export vorgesehen ist
Kern der Regelung sind das Erfordernis
der Behandlung von Verpackungsholz zwecks Gewährleistung
der Schädlingsfreiheit, sowie die Kennzeichnung des Verpackungsholzes
zum Zweck der Dokumentation der erforderlichen Behandlung.
(lt. Pflanzenschutzgesetz)
Eckdaten
für einen schnellen Überblick
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ISPM 15: Vorschriften für Verpackungsholz,
das für den Export vorgesehen ist
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