IPPC-Behandlung für den Export

Behandlung nach ISPM No 15 Standard
= für Vorschrift für Verpackungsholz, das für den Export vorgesehen ist

Kern der Regelung sind das Erfordernis der Behandlung von Verpackungsholz zwecks Gewährleistung der Schädlingsfreiheit, sowie die Kennzeichnung des Verpackungsholzes zum Zweck der Dokumentation der erforderlichen Behandlung.

(lt. Pflanzenschutzgesetz)

   

Eckdaten
für einen schnellen Überblick

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ISPM 15: Vorschriften für Verpackungsholz, das für den Export vorgesehen ist
   

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